BPC-Zaun Merida Grundelement.
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BPC-Sichtschutz Zaun Merida Grundelement.
Verleihen Sie Ihrem Garten ein imposantes Highlight, indem Sie unsere extra breiten BPC-Paneele mit dem eleganten Aluminiumrahmen kombinieren. Dieser Zaun bietet Ihnen zusätzlich maximale Stabilität.
Dieses Grundset beinhaltet:
Vormontierter Sichtblende aus 7 Stk. BPC-Lamellen Farbe Anthrazit und Alurahmen (4x6cm).
Lamellen-Format HxL:
ca.24x180 cm (bei Zaungröße 180x180 cm) ca: 24x90 cm (bei Zaungröße 180x90 cm) 2 Stk. Pfosten (9x9x190cm) inkl. Pfostenkappen 6 Stk. L-Beschläge anthrazit, inkl. Schrauben 2 Stk. Pfostenträger (Optional zum aufdübeln oder einbetonieren)
Hinweis: Zwischen dem Alurahmen (Farbe: RAL7016) und dem Pfosten gibt es eine Farbdifferenz.
Produktvorteile:
- einfache und schnelle Montage (vormontierte Sichtblende)
- geringer Pflegeaufwand
- hohe Langlebigkeit
- stabil und widerstandsfähig
- modernes Design
- hohe UV- und Farbbeständigkeit
- nachhaltig-ökologisch
- blickdicht
- winddicht
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.